AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Mietpreis Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei der Anmietung geltenden gültigen Tarife. Bei Sondertarifen richtet sich der Mietpreis nach den Sondervereinbarungen.

2. Zahlungsbedingungen Der gesamte Mietpreis ist grundsätzlich bis Abholung des Anhängers ohne Abzug vollständig zu bezahlen. Die Wahl des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter. Wird eine Rechnung kreditiert und nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe des Fahrzeuges bezahlt, kommt der Mieter mit Überschreiten dieses Zeitraumes in Verzug. Nach Verzugseintritt haftet der Mieter für Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen. Weitergehende Ansprüche des Vermieters aus Verzug bleiben hiervon unberührt. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

3. Fahrzeugzustand Der Mieter hat die Sauna incl. Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Hierüber hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme beim Vermieter zu informieren..

4. Unfälle / Diebstahl Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Spätestens bei Rückgabe der Sauna hat der Mieter über alle Einzelheiten dem Vermieter von dem Schaden zu unterrichten.

5. Haftung des Vermieters Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Anhänger. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Pkw-Anhängers für diese Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.

6. Haftung des Mieters Wer einen Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, haftet dafür: § 280 BGB als vertragliche Haftungsgrundlage § 823 BGB als gesetzliche Haftungsgrundlage Es macht dabei keinen Unterschied, ob man den Schaden vorsätzlich, grob fahrlässig oder leicht fahrlässig verursacht: Man zahlt trotzdem den vollen Schaden. Insbesondere hat der Mieter die Sauna incl. Anhänger in dem mangelfreien Zustand zurück zu geben, in dem er sie/ ihn übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten.

8. Rückgabe des Anhängers Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters zur Abholung bereitzustellen. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters geschehen, wobei eine verspätete Rückgabe dem Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mitzuteilen ist. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann hierbei nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des Anhängers incl. Sauna sowie des vollständigen Zubehörs verlangen.

9. Versicherung Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger besteht im gesetzlichen Umfang. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn der Anhänger entgegen der Bestimmungen unter Nr. 7 benutzt wird. Der Anhänger ist nicht Vollkasko versichert.

10. Ersatzleistung Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung der Sauna eine Ersatzsauna beizustellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, ist er berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

11. Reservierung Reservierungen sind zur Tarifwahl verbindlich. Sämtliche Reservierungen sind erst nach Tätigung der Buchung, durch den Mieter als verbindlich anzusehen.

12. Schriftform / Rücktritt Der Mietvertrag kann nur online durch eine Buchung vereinbart werden. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis drei Tage vor Mietbeginn, so kann der Vermieter maximal eine evtl. Anzahlung in Höhe von 30 % einbehalten. Danach ist die Mietaufhebung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen Bezahlung von 50 % des vereinbarten Mietpreises möglich.

13. Datenschutzklausel Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV verarbeitet, gespeichert, übermittelt und genutzt werden: Name, Anschrift, Telefonnummer, Email, des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel wie die Rechnung nicht bezahlt wird, das gemietete Objekt gestohlen oder beschädigt wird.

14. Allgemeine Bestimmungen Durch Buchung auf der Webseite www.miet-mich-doch.de, wird der Mietvertrag gültig. Zur Legitimation ist ein gültiger Personalausweis bei Anlieferung dem Vermieter vorzulegen. Alle Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen, haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner zum Abschluss des Mietvertrages zu, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und das Deutsche Recht anzuwenden. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.

15. Gerichtsstand / Erfüllungsort Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.